JahresabschlussSchuermann_Illu_3

Aus der Buchführung, unabhängig davon, ob durch Sie selbst oder durch uns erledigt, erstellen wir den handelsrechtlichen Jahresabschluss und eine ggfs. hiervon abweichende Steuerbilanz.

Das Handels- bzw. Steuerrecht sieht für Gewerbetreibende oder Freiberufler, welche bestimmte Größenklassen nicht überschreiten, einen vereinfachten Jahresabschluss, die sog. Einnahme-Überschuss-Rechnung, vor. Gerne erledigen wir dies für Sie.

Im Rahmen der Abschlusserstellung erörtern wir mit Ihnen Ansatz- und Bewertungswahlrechte und Gestaltungsalternativen.

Bei Erstellung eines Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer kommen die Regelungen des IDW-Standards S7 zur Anwendung.

Daneben bieten wir die Erstellung von Konzernabschlüssen, Zwischenabschlüssen oder anderen steuerlich notwendigen Rechenwerken, wie Sonder- und Ergänzungsbilanzen, an.

Bitte sprechen Sie uns einfach an!

 

 

 

Erstellung Ihres Jahresabschluss in Berlin-Rahnsdorf / Treptow-Köpenick

Sprechen Sie uns an. Gerne werden wir für Sie tätig.
Telefon: 030 / 675 18 114 · E-Mail: kontakt@wpstbschuermann.de