SteuerberatungSchuermann_Illu_4

Das deutsche Steuerrecht ist komplex. Auch die häufigen Änderungen machen es nicht einfacher. Hinzu kommt die Fortentwicklung des Rechts durch die Rechtsprechung der obersten Finanzgerichte und die Erfordernis der EU-Rechtskonformität.

Unsere Aufgabe ist es, die steuerliche Gesetzgebung und Rechtsprechung steueroptimal auf Ihr Mandat anzuwenden.

Damit gehört zur Steuerberatung das Folgende:

1. Steuererklärung

Erledigung aller betrieblichen Steuererklärungen wie insbesondere Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen gewerblicher Unternehmen sowie der gesonderten- und einheitlichen Feststellungserklärung von Personengesellschaften.

Erledigung anderer betrieblicher Steueranmeldungen, wie z.B. Kapitalertragsteueranmeldungen bei Dividendenausschüttungen.

Erledigung der Steuererklärungen von Freiberuflern, hier insbesondere Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärungen.

Erledigung der Einkommensteuererklärungen von Privatpersonen.

Erledigung notwendiger Steuererklärungen von gemeinnützigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, z. B. bei wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb über Zweckbetrieb hinausgehend.

Erledigung von Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen.

Wir begleiten und unterstützen Sie bei steuerlichen Betriebsprüfungen.

2. Gestaltungsberatung

Hierzu zählen insbesondere Rechtsformvergleiche, Beratung zu Umwandlungen und zum Umwandlungssteuergesetz und Beratung zur Unternehmensnachfolgeregelung.

Auch Fragstellungen bzgl. anderer Steuerarten wie Grunderwerbsteuer oder Grundsteuer sind bisweilen Gegenstand der Beratung.

 3. Internationales Steuerrecht

Die wirtschaftlichen Beziehungen von Unternehmen und Privatpersonen sind schon lange nicht mehr auf das Inland beschränkt, sondern sie sind international.

Gerne begleiten wir Sie auf diesem spannenden Gebiet.

Dabei lagen Schwerpunkte bisheriger Beratungstätigkeit in den folgenden Bereichen:

  • Unternehmerische Auslandsbeziehungen durch Beteiligungen an oder Kooperationen mit ausländischen Unternehmen
  • Fiskalvertretungen im EU-Ausland und in Drittländern (z.B. Schweiz)
  • Einkommen- und lohnsteuerliche Würdigung der Tätigkeit von Grenzgängern
  • Anwendung von DBA (Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Beschränkte Steuerpflicht von Steuerausländern
  • Besteuerung bei Wegzug aus Deutschland

4. Rechtsbehelfe

Nach der Steuerklärung und Erlass des Steuerbescheids durch die Finanzverwaltung (Veranlagung) ist der Steuerbescheid darauf zu prüfen, ob er der Steuererklärung entspricht. Dies übernehmen wir gerne für Sie. Auch ist es häufig noch nach Erlass des Steuerbescheids möglich, steuermindernde Sachverhalte geltend zu machen. Auch dies erledigen wir gerne für Sie.

Entspricht der Bescheid nicht der Erklärung oder ist noch etwas zu ändern, wird im Rahmen eines außergerichtlichen Rechtsbehelfs Einspruch eingelegt oder die Änderung aufgrund anderer Vorschriften der Abgabenordnung beantragt.

Schließlich bin ich als Steuerberater auch zum gerichtlichen Rechtsbehelf und somit zur Klageerhebung im Namen und im Auftrag des Mandanten und damit zur Vertretung vor Finanzgerichten bis hin zum Bundsfinanzhof befugt.

 

 

 

 

Steuerberatung in Berlin-Rahnsdorf / Treptow-Köpenick

Sprechen Sie uns an. Gerne werden wir für Sie tätig.
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