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1. Finanzbuchführung

Wir erledigen Ihre Finanzbuchhaltung.

Die Belege können in Papierform ausgetauscht werden oder nach Scan digitalisiert oder per Fax übermittelt werden. Bank- oder Sparkassenauszüge können ebenfalls in Papierform überreicht werden. Oder Sie gestatten uns durch Beauftragung der Bank oder Sparkasse die elektronische Übermittlung der Kontoauszugsinformationen.

Aus der Finanzbuchhaltung können Zahlungsvorschläge abgeleitet werden. Die Überweisungen z.B. Ihrer Lieferantenrechnungen können damit, ohne dass diese nochmals für die Überweisung erfasst werden müssten, aufgrund des Datensatz in der Finanzbuchhaltung, unter Nutzung der Zahlungsbedingungen, veranlasst werden. Natürlich nur durch Ihre Legitimation.

Der Finanzbuchhaltung können auch Offene-Posten-Listen z.B. Ihrer Kunden entnommen werden. Auf dieser Grundlage ist dann das Mahnwesen möglich.

Zur Bearbeitung der Finanzbuchhaltung gehört auch die Übermittlung der Umsatzsteuer-voranmeldungen und zusammenfassenden Meldung im EU-Binnenmarkt.

Ebenfalls können weitere Meldungen an z.B. statistische Ämter wie Intrastat aus den Daten der Buchhaltung entwickelt werden.

Wir setzen die Software der DATEV eG ein. Möglich ist auch, dass Sie die Buchungserfassung mittels DATEV-Software selbst erledigen. Hierzu besteht die Möglichkeit die DATEV-Software bei Ihnen im Haus zu installieren.

Davon unberührt bleibt selbstverständlich, dass wir auf Basis der durch Sie geführten Bücher, unabhängig welches Programm Sie dafür nutzen, Jahresabschluss und Steuererklärungen erstellen.

Welche Auswertungen Sie zur Verfügung gestellt bekommen, hängt von Ihren Wünschen ab. Häufig werden BWA, betriebswirtschaftliche Kurzberichte, OPOS-Listen, Zeitreihenanalysen oder Branchen-vergleiche übermittelt. Teilen Sie uns mit, was Sie zur Unternehmensführung oder als Grundlage Ihrer Entscheidungen benötigen, wir werden es Ihnen der Voraussicht nach an die Hand geben können.

2. Anlagenbuchhaltung

Parallel zur Erfassung in der Buchhaltung werden, insbesondere Vermögensgegenstände deren Nutzung länger als ein Jahr dauert, in einer Anlagenbuchhaltung erfasst. Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden ermittelt und die so ermittelten Werte in die Buchhaltung und schließlich in den Jahresabschluss übernommen.

 

 

Buchführung in Berlin-Rahnsdorf / Treptow-Köpenick

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